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Rechtsgrundlagen unserer Arbeit sind hier zu finden - und zwar in der Fassung des Kirchlichen Amtsblatts für das Bistum Trier:
Die Kirchliche Archiv-Ordnung ist die Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche, die in allen Bistümern Deutschlands gültig ist.
Die Benutzungsordnung für die Archive im Bistum Trier regelt unter anderem, welche Schriftstücke von vornherein (noch) nicht zugänglich sind, wer das Archiv nutzen kann, wie mit den Archivdokumenten umzugehen ist...
daraus: § 2 - Gebührenhöhe
(1) Für die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte (z. B. Übersetzungen, Texttranskriptionen), für die Erstellung von Gutachten und für sonstige Tätigkeiten betragen die Gebühren bei Beanspruchung
a) einer wissenschaftlichen Fachkraft: 25,00 €,
b) einer im Archivwesen geprüften Fachkraft: 20,00 €,
c) einer Verwaltungskraft (mittlerer Dienst): 15,00 €
je halbe Stunde Zeitaufwand. Eine angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde gerechnet.
(2) Das Archiv berechnet
a) für die digitale Reproduktion aus einem Archivale, z.B. eines Kirchenbucheintrags: 5,00 € Bearbeitungsgebühr zzgl. 1,00 € pro Aufnahme (pro Antrag maximal 5 Reproduktionen);
b) für die Übersetzung und Erstellung einer kirchlichen Personenstandsurkunde: 20,00 € je halbe Stunde Zeitaufwand, die Anzahl ist auf drei Urkunden beschränkt.
Zusatzarbeit (z.B. Restaurierungen oder konservatorische Maßnahmen), die mit dem Tätigwerden nach den Buchstaben a) und b) in Zusammenhang stehen, werden je nach Aufwand zusätzlich berechnet. Fotokopien von Archivalien werden nicht angefertigt.
Stand: 2015
Die Regelungen der Lesesaalordnung dienen dem Schutz der im Lesesaal vorgelegten Archivalien und gewährleisten dem einzelnen Archivnutzer eine Atmosphäre, die ein konzentriertes Arbeiten ermöglicht.